DEKRET DES LANDESHAUPTMANNS vom 19. Oktober 1988, Nr. 27 I}
Verzeichnisse der Maschinen und Geräte, die im Fach "Technische Erziehung" an den Mittelschulen zugelassen sind 1988
1.
(1) An den Mittelschulen sind im Fach "TeebnischeErziehung" die in
der Anlage A angefiihrtenMaschinen und Geräte fürVorbereitungsarbeiten
der betreffenden Lehrer zugelassen.
2.
(1) An den Mittelschulen sind im Fach "Technische Erziehung" die in
der Anlage B erwähnten Maschinen und Geräte zugelassen, die von den
Schülern unter Aufsicht des Lehrers benützt werden dürfen.
ANLAGE A
Elektrisch betriebene Maschinen und Geräte, die nur der Lehrer für
seine Unterrichtsvorbereitung (Zuschnitt von Materialien, Anfertigung von Vorrichtungen
und Demonstrationsmodellen) bedienen darf. Sie sind in einem verschließbaren
Maschinenraum unterzubringen.
Holzbearbeitung:
- Kombinierte Holzbearbeitungsmaschinen (oder getrennte Maschinen) mit Abricht-
und Dicktenhobelmaschine, Kreissäge, Fräse und Langlochfräse.
Hobelwelle und Sägewelle dürfen aus Sicherheitsgründen nicht
gleichzeitig
laufen. Alle Maschinen müssen mit Sicherheitsvorrichtungenversehen sein.
- Sägen:
Handkreissäge, Gehrungskreissäge, Stichsäge, Bandsäge
-Bohrmaschinen:
Handbohrmaschine, Akkubohrmaschine, Säulenbohnnaschine mit Zubehör
-Schleifinaschinen:
Schwingschleifmaschine, Tellerschleifmaschine, Bandschleifmaschine
-Oberfräse
-Drechselbank
Metallbearbeitung:
- Säulenbohrmaschine mit Maschinenschraubstock
- Gehrungskreissäge
- Schleifmaschine:
Winkelschleifmaschine (Flex), Wasserschleifmaschine, Werkzeugschleifmaschine
-Lötgeräte:
Lötkolben, Lötpistole, Hartlötvorrichtung mit kleinen Gasflaschen
-Elektroschweißgerät
Keramik:
-Brennofen (muss in einem eigenen Brennraum mit guter Lüftungsvorrichtung
stehen)
Allgemeine:
-Luftkompressor mit Zubehör
-Heißklebepistole
-Klammermaschine
- Papier- und Werkstoffschneidemaschine
- Hebelblechschere
Tisch- und Handbohrmaschinen, Teller- und Bandschleifinaschinen,Lötkolben
und Lötpistole (fiir Weichlöten) können - da sie von Schülern
bedient werden dürfen - auch im Werkraum eingesetzt werden.
ANLAGE B
Maschinen und Geräte, die die Schüler unter strenger Aufsicht des
Lehrers bedienen dürfen. Sie können ständig oder auch nur bei
Gebrauch im Werkraum untergebracht werden.
-Elektrische Handbohrmaschine im Bohrständer mit Maschinenschraubstock
-Säulenbohrmaschine, evtl. als Tischausführung (Ständerbohrmaschine)
-Akku-Bohrmaschine
-Teller- und Bandschleifmaschine
-Styroporschneider (Trafo mit Überlastungsschutz)
-Heizstrahler (fiir die Bearbeitung thermoplastischer Stoffe)
-Tiefziehgerät fiir Kunststoff (Vakuum-Formgerät)
-Heißluftföhn
-Elektrokocher
-Emailierofen
-Lötkolben, bzw. Lötpistole (für Weichlöten)
-Netzgeräte bis 24 V
-Heißklebepistole
-Nähmaschine
-Bügeleisen
-Elektroherd
-Pfanne (für Elektroherd)
-Küchenmaschinen wie Mix- und Rührgeräte
-Vergrößerungsgerät
-Trockengerät
-Töpferscheibe
Bei der Aufstellungund der Inbetriebnahme der oben aufgelisteten Geräte
und Maschinen, sind die einschlägigen Sicherheitsvorschrillen streng zu
beachten. Grundsätzlich müssen alle Sicherheitsvorrichtungen in Betrieb
sein, wenn eine Maschine bedient wird. Keine Maschine darf ohne Aufsicht des
Lehrers bedient werden.
1) Kundgemacht im A.Bl. vom 22. November 1988, Nr. 53.