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ASM

Arbeitskreis
Südtiroler Mittel-,
Ober- und Berufsschul-
lehrer/innen
Schlernstr. 1
I-39100 Bozen
Tel. 0471 97 63 70
asm@asm-ksl.it

Rechtsschutzversicherung

Leistungen des Rechtsschutzversicherungsvertrages

Zu den Leistungen dieses Versicherungsvertrages gehört der außergerichtliche und der gerichtliche Rechtsbeistand zum Schutz der Rechte der versicherten Lehrkräfte im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten.
Pro Versicherungsfall werden folgende Kosten und Spesen bis zur Deckungssumme von € 25.000 ersetzt:
1. Auslagen für die Ernennung eines Rechtsanwaltes
2. Kosten eines von Amts wegen bestellten Gutachters/Sachverständigen und/oder des Parteisachverständigen
3. Gerichtsspesen
4. Kosten, die bei Unterliegen an die Gegenpartei zu zahlen sind
5. Kosten infolge eines von der Gesellschaft genehmigten Vergleichs
6. Kosten für Nachforschungen über Personen, Eigentumsverhältnisse, über den Hergang und die Umstände eines Versicherungsfalles
7. Kosten für die Beweissuche zu Verteidigungszwecken
8. Kosten für das Verfassen von Anzeigen, Klagen und Anträgen an das Gericht
9. Kosten für ein Schiedsgericht und den beteiligten Anwalt
10. Erweiterung der Versicherung auf das Privatleben und die Freizeit der Familie (Angehörige, die auf dem Familienbogen aufscheinen) des/der Versicherten (die berufliche Absicherung gilt allein für die versicherten Lehrpersonen).

Versicherungsumfang der Rechtsschutzversicherung:

Außervertragliche Schäden
Wenn die versicherten Personen oder die diesen gehörenden Güter durch eine unerlaubte Handlung von Dritten einen Schaden erleiden.

Strafrechtsschutz
Bei strafrechtlicher Verfolgung der versicherten Personen wegen fahrlässiger Vergehen oder Übertretungen.

Strafrechtsschutz bei Vorsatztaten
Der Versicherungsschutz wird auf die Fälle ausgedehnt, in denen gegen die versicherten Personen ein Strafverfahren wegen eines Vorsatzdeliktes eingeleitet wird. Die Rechtsschutzversicherung ersetzt die Kosten für die Verteidigung, unter der Voraussetzung, dass der Versicherte mit einem rechtskräftigen Urteil freigesprochen wird. Die Fälle, bei denen die Straftat erlischt, sind ausgeschlossen.

Außervertragliche Schäden an Dritten
Bei Schadenersatzforderungen von Seiten Dritter gegen die versicherten Personen.

Vermögensschäden
Rechtsstreitigkeiten mit der Öffentlichen Verwal-tung für Vermögensschäden, aufgrund einer Verletzung der Dienstvorschriften, festgestellt vom Kontrollorgan.
Dieser Versicherungsschutz ist auf zweites Risiko nach der vom Versicherten abgeschlossenen Haftpflichtversicherung wirksam, d.h. in Ergänzung und Ausschöpfung der Beträge, die laut Art. 1917 des Italienischen Zivilgesetzbuchs im Rahmen der genannten Haftpflichtversicherung zur Deckung der Rechtskosten für die Klageabwehr und bei Unterliegen zu zahlen sind.